Pflegeleistungen im Verlassenschaftsverfahren:

Regelmäßig werden Verstorbene vor ihrem Tod von Angehörigen gepflegt und betreut. Seit der großen Erbrechtsreform 2015 steht Angehörigen, die Pflegeleistungen erbringen, ein Abgeltungsanspruch zu. Dieser Anspruch wird als Pflegevermächtnis bezeichnet. Dieser Begriff bezeichnet aber keine Zuwendung des Verstorbenen, sondern einen gesetzlichen Anspruch. Dieser steht nicht nur den engeren Familienangehörigen, sondern allen gesetzlichen Erben, also auch […]